4 wichtige Punkte zum Vergleich vor der Renovierung

Eine gelungene Renovierung ist kein Selbstläufer, egal ob es sich dabei um die Renovierung einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines anderen Objektes handelt.
Ein ganz wichtiger Bestandteil neben einer guten Planung und genauer Zielsetzung ist, selbstverständlich die professionelle Durchführung der Renovierarbeiten.
In diesem Fall benötigen die meisten einen zuverlässigen und seriösen Partner, der im besten Falle alle Bestandteile der Renovierung, Modernisierung, Sanierung oder Instandhaltung übernimmt bzw. organisiert.
Bei der Wahl des Dienstleisters ist aber mitunter eine gewisse Vorsicht geboten, weshalb wir Ihnen raten auf die 4 nachfolgenden Punkte zu achten.

§ 48b EStG Freistellungsbescheinigung

Das Steuerrecht ist im Hinblick auf Bau- und Handwerksarbeiten komplex und kompliziert. Eine der vielen Tücken ist der Steuerabzug bei Bauleistungen, auch Bauabzugsteuer genannt.

Wenn Sie als Unternehmer, Kleinunternehmer, Vermieter von mehr als zwei Wohnungen oder als Person des öffentlichen Rechts (die Regelung der Bauabzugssteuer gilt nicht für private Bauherren) ein Bau- oder Handwerksunternehmen beauftragen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, 15% des Gesamtrechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten. Tun Sie das nicht oder wird die Frist versäumt, drohen Bußgelder.

Dieser bürokratische und zeitlich aufwändige Vorgang kann nur umgangen werden, wenn das beauftragte Bau- oder Handwerksunternehmen über eine Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes verfügt.

Unsere aktuelle Bescheinigung wurde vom Finanzamt Gummersbach am 21. April 2020 ausgestellt und ist bis zum 30. April 2023 gültig. Weitere Angaben können Sie dem Dokument entnehmen, das Sie mit einem Klick öffnen können.

Wenn Sie Fragen zur Bauabzugssteuer haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!

Betriebshaftpflichtversicherung

Als Unternehmer und Handwerker kann man auf eine Menge verzichten, nicht aber auf eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung. Obwohl wir bei der Erfüllung unserer Aufträge so vorsichtig wie möglich vorgehen, können Unfälle passieren, bei denen Menschen zu Schaden kommen oder ihr Eigentum beschädigt wird. 

Damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben und unsere Firma nicht finanziell ruiniert wird, verfügen wir über eine Betriebshaftpflicht, die für eventuell entstandene Schäden aufkommt. 

Diese Versicherung deckt Schäden rund um Betriebsstätten, Produkte oder betriebliche Tätigkeiten ab und übernimmt Kosten, die durch Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden entstehen. 

Unser aktueller Versicherungsschein wurde am 12. April 2020 ausgefertigt und ist bis zum 1. Januar 2022 gültig. Weitere Angaben können Sie dem Dokument entnehmen, das Sie durch einen Klick öffnen können.

Wir möchten, dass Sie sich bei uns in sicheren Händen sind. Wenn Sie weitere Fragen zu unserer Betriebshaftpflichtversicherung haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um unser Unternehmen.

Ganz in Ihrer Nähe und mitten in Deutschland

Unfertige Arbeiten, Baumängel oder ungeklärte Verantwortlichkeiten – um die Leistungen von Handwerkern bei der Renovierung abzusichern, verlangen manche Kunden finanzielle Sicherheiten vom Handwerker. Wir haben nicht nur Verständnis dafür, sondern die entsprechenden Vertragsmodalitäten zu unserem Standard gemacht.

Wie aber sieht das mit Unternehmen aus, die ihren Firmensitz nicht in Deutschland haben und somit nicht deutschem Recht unterliegen? Wie kann man Handwerker im Ausland erreichen, die nach einiger Zeit einfach nicht mehr aufzufinden sind? 

In vielen Fällen bleibt die Erledigung der Arbeiten oft beim Kunden hängen. Das kann Ihnen mit uns nicht passieren! Unser Unternehmen befindet sich ganz in Ihrer Nähe und mitten in Deutschland. Wir sind selbstverständlich bei den zuständigen Behörden angemeldet und verfügen über alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente.

Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.

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Ein guter Zahlungsplan

Der Auftrag zur Renovierung basiert zu großen Teilen auf Vertrauen. Sie müssen darauf vertrauen, dass wir unser Handwerk verstehen und zu Ende bringen, was wir angefangen haben. Wir müssen im Gegenzug darauf vertrauen, am Ende nicht auf unserer Rechnung sitzen zu bleiben.

Daher haben wir einen Zahlungsplan entwickelt, der beiden Seiten gerecht wird und in der Vergangenheit sehr gut funktioniert hat.

Dabei werden 20% oder 40% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung fällig.
Sobald wir einen Meilenstein erreichen, den wir zuvor gemeinsam festgelegt haben, erhalten wir weitere 50% oder 40% der Auftragssumme.

Erst nach der Fertigstellung und Ihrer Abnahme unserer Leistungen werden die restlichen 30% oder 20% sofort fällig.

Sollten Sie Fragen zum Sicherheitseinbehalt, zu Skonto oder Preisnachlass, Bürgschaften oder Sicherheitsvereinbarungen haben, sprechen Sie uns bitte jederzeit darauf an.

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Wo sind wir für Sie im Einsatz?

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Christian Käß
Am Hagen 15
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